Das Wichtigste zur neuen KI-Verordnung
Personal- und Betriebsräte-Info - 06/2025
Künstliche Intelligenz (KI) verändert zunehmend die Arbeitswelt – etwa in der Kommunikation, im Personalmanagement oder auch der Leistungsbewertung. Die KI-Verordnung der EU ist seit dem 02.08.2024 in Kraft und schafft erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen – auch im öffentlichen Dienst. Zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten, also ab dem 02.08.2026, gelten diese Vorschriften vollumfänglich. Dann haben Personal- und Betriebsräte einschlägige Vorgaben insbesondere zur Betreiberpflicht beim Einsatz von KI-Systemen zu überwachen. Für diese Aufgabe besteht ein Schulungsanspruch.
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